Wir wurden zu einer Türöffnung alarmiert. Die Alarmierung lautete: "THL P EINGESCHLOSSEN". Vor Ort bestand der Verdacht auf eine hilflose Person in einer Wohnung. Nach Erkundung der Lage wurde die Tür gewaltsam geöffnet und die Wohnung kontrolliert.
Die betroffene Person wurde in der Wohnung aufgefunden.